• Verhältnis zwischen vereinbarter Beschaffenheit und funktionalem Leistungsbegriff
• Begriff und Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik
• Ausnahmen von der Mangelverantwortlichkeit, insbesondere durch Bedenkenhinweis
• Mängelrechte nach BGB und VOB/B
• Verweigerung der Mangelbeseitigung, insbesondere bei Unverhältnismäßigkeit, und deren Folgen
• Beteiligung des Auftraggebers an den Mangelbeseitigungskosten
Verjährung der Mängelansprüche