Bei der Übertragung von Aufgaben fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, die Befähigung der Beschäftigten für Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen gelten gemäß VDE 1000-10 dann als Elektrofachkraft, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Das Seminar vermittelt Transparenz in den geltenden Normen, Vorschriften und Gesetzen. Wesentliche Änderungen werden verständlich dargestellt. Die Teilnehmer können sich am aktuellen Stand der Technik orientieren und bleiben somit befähigt, elektrotechnische Gefahren zu erkennen und abzuwenden. Sie bleiben also "Elektrofachkraft / befähigte Person"! Nach VDE 1000-10 erlischt die Qualifikation einer Elektrofachkraft, wenn keine aktuellen Kenntnisse der Normen und Vorschriften vorliegen.
ACHTUNG: Dieser Workshop erfüllt die Anforderungen bzgl. der erforderlichen, mindestens jährlichen, Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.