Bauen könnte so schön sein, wenn der Bauherr von Anfang an wüsste, was er haben möchte. Stattdessen kommt es auf jeder Baustelle zu Änderungswünschen und Zusatzwünschen und dem inflationären Gebrauch des Wortes „Nachtrag“. Nur steht dieses Wort nicht ein einziges Mal in BGB und VOB/B drin.
Also einmal auf den Punkt gebracht bitte: Wie gehe ich mit Nachträgen richtig um?