Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um dein Rechnungswesen zu aktualisieren:
Ab Januar 2025 treten bedeutende Änderungen für den B2B-Bereich in Kraft. Unternehmen, die Geschäfte miteinander tätigen, müssen künftig in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und auszustellen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Daher ist es auch für kleinere Betriebe an der Zeit, sich mit dem Thema E-Rechnung auseinanderzusetzen.
Wichtig: Ein einfaches PDF zählt nicht als elektronische Rechnung, da es keinen strukturierten Datensatz enthält. PDF-Rechnungen sind lediglich bildhafte Darstellungen und können vom Empfänger nicht automatisiert verarbeitet werden.
Welche Vorgaben müssen erfüllt werden, für wen ist sie wann verbindlich und ergeben sich vielleicht sogar Vorteile hieraus? Wir geben einen Überblick über die E-Rechnung und was du hierbei beachten solltest!