Veranstaltung
Sicherheiten und Vertragsstrafen im Baurecht

Ort
Online

Termin
13.03.2025, 09:00 - 11:00 Uhr

Beschreibung

Bei der Durchführung von einfachen und komplexen Bauvorhaben gehen sowohl der Auftraggeber als auch das ausführende Fachunternehmen bzw. dessen Nachunternehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, die es durch Bauvertragssicherheiten aufzufangen gilt. So müssen Auftragnehmer vorleisten und tragen damit das Risiko, dass der Auftraggeber am Ende den Werklohn nicht zahlen kann. Sicherheiten und ein abgestimmtes Abschlagsrechnungsmanagement sind unerlässlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.

Auftraggeber laufen dagegen Gefahr, dass Leistungen überzahlt oder mangelbehaftet sind und daraus resultierende Ansprüche bei einem Auftragnehmer, der sich in der Krise oder Insolvenz befindet, nicht mehr durchsetzbar sind.

Die wechselseitigen Sicherheiten sind teilweise gesetzlicher oder vertraglicher Natur. Es stellen sich diverse Fragestellungen, die in Praxis zu beachten sind. Was also kann vereinbart werden und sind auch Änderungen gesetzlicher Vorgaben möglich? Ebenso stehen Vertragsstrafen für die termingerechte Ausführung der Leistungen immer wieder auf dem Prüfstand der Wirksamkeitskontrolle.

Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit vielen Details beschäftigt und Vorgaben für deren Wirksamkeit entwickelt. Wo stehen wir aktuell?

In diesem Seminar lernst du:

  • wie du deinen eigenen Schaden drastisch reduzieren oder sogar ganz vermeiden kannst, indem du auf gesetzliche oder vereinbarte Sicherheiten in der Vertragsgestaltung zurückgreifst
  • wie Sicherheiten im Bauvertragsrecht geregelt sind und wie du sie durchsetzen kannst
  • unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsstrafe verwirkt ist
  • und welche Fallstricke du vermeiden kannst

Inhalte

Gesetzliche Sicherheiten

  • Sicherungshypothek des Auftragnehmers nach § 650e BGB
  • Bauhandwerkersicherung des Auftragnehmers nach § 650f BGB
  • Zurückbehaltungsrecht wg. mangelhafter Leistung/Restleistung („Druckzuschlag“)

Vertragliche Sicherheiten

  • Vorauszahlungssicherheit
  • Vertragserfüllungssicherheit
  • Sicherheit für Mängelansprüche

Vertragsstrafen


Referent*in
Dr. Jörg Schudnagies